Errichten von 4 neuen Horstplätzen für Weißstörche
Der LPV konnte mit Mitteln der Richtlinie Natürliches Erbe (RL NE/2014) – Fördergegenstand F an den genannten Orten 4 Brutplätze für den Weißstorch schaffen:
- Eilenburg, Jacobsplatz (oben links)
- Zschepplin (oben rechts)
- Sausedlitz (unten links)
- Schnaditz (unten rechts)
Da alle bisherigen Standorte aus verschiedenen Gründen nicht mehr existieren oder in absehbarer Zeit nicht mehr vorhanden sein werden, mussten Ersatzstandorte geschaffen werden, wie z.B. in Schnaditz, wo der alte Horst nicht mehr tragfähig war und daher demontiert werden musste. Dies erfolgte in allen Fällen über das Stellen eines neuen Mastes mit einer entsprechenden Horstunterlage inkl. Nistmaterial.
Vor Beginn der eigentlichen Arbeiten waren verschiedene Abstimmungen mit Behörden, Eigentümern, der ortsansässigen Bevölkerung, z.T. der Landestalsperrenverwaltung oder der Wasserwehr notwendig. Außerdem ist für das Stellen eines solchen Mastes das Einholen einer Baugenehmigung erforderlich.
Für den eigentlichen Mastbau waren Erdbauarbeiten nötig. Der Mutterboden wurde dazu abgetragen und seitlich gelagert. Das Herstellen des Fundamentes beanspruchte eine Fläche von ca. 2,5m x 2,5m x 2,0m (B x L x H). Anschließend erfolgte die Montage des Mastes. Dieser weist, je nach Lage, eine Höhe von mindestens 10 Metern auf. Allerdings ist der Mast in Zschepplin ca. 15 m hoch, da Erfahrungen zeigten, dass die Besiedlung von niedrigeren Nisthilfen in der Muldeaue nur sehr zögerlich oder gar nicht erfolgen.
Die Montage der Horstunterlage, ähnlich einem Wagenrad, erfolgte an der Spitze des Mastes. Noch am Boden wurden vorher gebundene Reisigbündel aus Weidenzweigen jeweils an der montierten Horstunterlage angebracht. Diese Einflechtungen erhielten letztendlich noch eine Auflage mit Grassoden, Erde und kleineren Zweigen sowie reichlich weiße Farbkleckse, um ankommenden Störchen zu vermitteln, dass dieser Horst schon belegt war. Mit diesem „Kotersatz“ wirkt ein neuer Horst besser geeignet als Brutplatz.
Im Rahmen der Horstkontrolle 2022 werden wir berichten, ob die Standorte durch ein Brutpaar angenommen werden.
Die Finanzierung der 4 Maßnahmen erfolgt durch: